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Prävention und Jugendschutz

Auf eidgenössischer Ebene regeln das Alkoholgesetz, die Lebensmittelverordnung und das Strafgesetzbuch sowie im Kanton Luzern das Lebensmittelgesetz den Verkauf von Alkohol an Jugendliche. Wer an einer Veranstaltung Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft oder ausschenkt, muss die geltenden Jugendschutzbestimmungen einhalten. Die Verantwortung für deren Umsetzung liegt bei den Veranstaltenden.
Für weiterführende Informationen zum Thema Jugendschutz, Prävention und Alkoholprävention finden Sie umfassende Unterlagen und Hilfsmittel bei:
Akzent Prävention und Suchttherapie

Luegsch Materialbestellung

Die kostenlosen Jugendschutzmaterialien (Bändel und Schilder) können im Online Schalter der Gemeinde Hochdorf bestellt werden.

Zum Bestellformular

Die Bestellung sollte mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgen.

Die Abholung des bestellten Materials erfolgt nach vorgängiger Absprache bei der Abteilung Kind Jugend Freizeit, Hohenrainstrasse 5, 6280 Hochdorf.

Für Fragen oder eine Beratung zum Thema Jugendschutz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Gemeinde Hochdorf
Abt. Kind Jugend Freizeit
Hohenrainstrasse 5
6280 Hochdorf

Noah Kost 079 446 74 66
info@jugend-hochdorf.ch